
Rahmenbedingungen für Schulung, Prüfungund Qualitätsstandards
Die Einführung der neuen Regelung für dieFachbewilligung Pflanzenschutzmittel ab Anfang 2026 bringt wichtige strukturelleAnpassungen mit sich. Institutionen, die Schulungen und Prüfungen anbietenmöchten, müssen sich neu anerkennen lassen und erhalten damit Zugang zumoffiziellen Register.
Die neue FachbewilligungPflanzenschutzmittel dient dazu, den sachgemäßen und verantwortungsvollenUmgang mit Pflanzenschutzmitteln sicherzustellen. Damit verbunden ist die klareDefinition von Rollen, Zuständigkeiten und Prozessen rund um die Weiterbildungund Zertifizierung von Fachpersonen. Institutionen, die solche Weiterbildungenanbieten möchten, stehen nun vor der Aufgabe, sich im offiziellen Register zuregistrieren und anerkennen zu lassen. Diese Anerkennung schafft Transparenz,stellt Qualitätsstandards sicher und ermöglicht eine schweizweit vergleichbareQualifizierung.
Hintergrund und Zielsetzung der neuenRegelung
Mit der Einführung der neuen Regelungverfolgt das Bundesamt für Umwelt das Ziel, den Wissenstransfer rund umPflanzenschutzmittel stärker zu strukturieren und die Verantwortung fürnachhaltigen Einsatz zu stärken. Nur Institutionen, die definierte Anforderungenerfüllen, werden künftig als Weiterbildungs und Prüfungsstellen geführt. DieAnerkennung erfolgt über ein standardisiertes Antragsverfahren, das onlineabgewickelt wird und eine institutionelle Prüfung der Zuständigkeiten vorsieht.Für Bildungsinstitutionen, Verbände sowie Organisationen mit Schulungsauftragbedeutet dies, dass sie frühzeitig die notwendigen Schritte zur Registrierungeinleiten sollten.
Rolle der Systemadministration
Eine zentrale Position imAnerkennungsverfahren nimmt die Rolle der Systemadministratorin oder desSystemadministrators ein. Diese Person ist verantwortlich für die Registrierungder Institution im FaBe PSM Register und agiert als interne Koordinationsstelle.Sie reicht den Antrag auf Anerkennung ein und erhält nach positivem Entscheidadministrative Berechtigungen, um weitere Mitglieder der eigenen Organisationzu verwalten. Dazu gehört etwa die Zuteilung von Zugangsrechten fürLehrpersonen oder Prüfungsverantwortliche. Eine sorgfältige Bestimmung dieserFunktion innerhalb der Institution ist daher ein wesentlicher Schritt für einenreibungslosen Prozess.
Voraussetzung AGOV Login
Um auf das Register zugreifen zu können,wird ein AGOV Login benötigt. Dieses Login stellt sicher, dass die Anmeldungeindeutig zuordenbar und sicher erfolgt. Wichtig ist, dass für dieRegistrierung die dienstliche E Mail Adresse der Institution verwendet wird.Personen, die zusätzlich selbst über eine persönliche Fachbewilligung verfügen,sollten ergänzend ihre private E Mail im AGOV Portal hinterlegen. Dadurch wirdgewährleistet, dass beide Rollen korrekt geführt werden können und es nicht zuVerwechslungen im Berechtigungsmanagement kommt.
Ablauf des Anerkennungsverfahrens
Nach erfolgreichem Login erfolgt dieAntragstellung direkt im FaBe PSM Register. Das entsprechende Formular wirdonline ausgefüllt und elektronisch eingereicht. Im Anschluss erfolgt diePrüfung durch die zuständige Stelle, bei positivem Entscheid wird dieInstitution offiziell in das Register aufgenommen. Zugleich erhält dieSystemadministration erweiterte Zugriffsrechte und kann nun die interneBenutzerverwaltung durchführen. Die Institution wird damit als Weiterbildungsund Prüfungsstelle sichtbar und kann Schulungen sowie Prüfungen anbieten. EineVideoanleitung steht ergänzend zur Verfügung, um die einzelnen Schritteanschaulich nachzuvollziehen.
Bedeutung für Institutionen und Lernende
Für Bildungsinstitutionen bedeutet dieAnerkennung nicht nur eine formale Zulassung, sondern auch eineQualitätsverpflichtung. Die Einhaltung einheitlicher Standards trägt dazu bei,dass das Wissen über den verantwortungsvollen Einsatz von Pflanzenschutzmittelnkompetent, praxisnah und auf dem aktuellen Stand vermittelt wird. Lernendeprofitieren von klar strukturierten Bildungswegen und von der Gewährleistunganerkannter Abschlüsse. Für Arbeitgeber schafft das Register Transparenzdarüber, welche Personen über eine gültige Fachbewilligung verfügen.
Information und Begleitung
Das Bundesamt für Umwelt stellt auf seinerInformationsseite umfangreiche Hinweise zum Anerkennungsverfahren bereit. Dortsind sowohl rechtliche Grundlagen als auch praktische Unterstützungsangebote zufinden. Bei Fragen oder Unsicherheiten besteht die Möglichkeit, mit derGeschäftsstelle in Kontakt zu treten, welche das Verfahren im Auftrag desBundes betreut. So wird sichergestellt, dass die Umstellung auf die neueRegelung gut begleitet und verständlich umgesetzt wird.
Fazit
Die neue Anerkennungsstruktur stärkt dieQualität und Verlässlichkeit in der Ausbildung zum fachgerechten Umgang mitPflanzenschutzmitteln. Institutionen, die entsprechende Weiterbildungenanbieten möchten, sollten frühzeitig die Registrierung vornehmen und ihreinterne Zuständigkeit klar festlegen. Durch transparente Prozesse, verbindlicheStandards und ein einheitliches Register entsteht eine Grundlage, die sowohlUmweltanliegen als auch berufliche Praxis sinnvoll miteinander verbindet.
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