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Gebäudetechnik

Photovoltaik auf dem Vormarsch

Datum
3.4.25
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Die Schweiz setzt weiterhin auf den Ausbau erneuerbarer Energien, insbesondere der Photovoltaik. Mit neuen Verordnungen zum Stromgesetz, die wichtigen Änderungen für Solarstrom und lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) bringen, wird der Weg für nachhaltige und flexible Energienutzung geebnet. Diese Massnahmen bieten der Solarbranche die nötige Planungssicherheit und stärken gleichzeitig die Investitionssicherheit.

Der Bundesrat hat die Rahmenbedingungen für den Ausbau der Photovoltaik in der Schweiz endgültig festgelegt. Mit den neuen Verordnungen zum Stromgesetz wird die Planung von Solarprojekten deutlich vereinfacht, und Investoren erhalten mehr Sicherheit, um langfristig in die Solarenergie zu investieren. Diese Änderungen sollen nicht nur den Ausbau der Photovoltaik vorantreiben, sondern auch zu einer nachhaltigen Energiewende in der Schweiz beitragen. Im Zentrum der Reformen stehen Massnahmen wie die Minimalvergütung für Solarstrom, die Förderung von lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEGs), sowie neue Regelungen für Batteriespeicher und flexible Einspeisebedingungen.

Wichtige Änderungen für Solarstrom und lokale Gemeinschaften

Eine der bedeutendsten Neuerungen ist die Einführung einer Minimalvergütung für Solarstrom, die greift, wenn die Marktpreise für Strom unter den Amortisationskosten der Solaranlagen liegen. Dies ist besonders wichtig, um den Solaranlagenbetreibern auch in Zeiten niedriger Marktpreise eine wirtschaftliche Grundlage zu sichern. Die Vergütung wurde dabei moderat erhöht, um realistischer auf die Kosten der Anlagenbetreiber einzugehen und auch den Eigenverbrauch zu berücksichtigen. So erhalten Betreiber kleinerer Solaranlagen bis 30 kW künftig 6 Rappen pro Kilowattstunde, was eine deutliche Erhöhung gegenüber den früheren Vorschlägen darstellt. Für grössere Anlagen mit Eigenverbrauch wird für die ersten 30 kW ebenfalls diese Vergütung gewährt, während für darüberhinausgehende Mengen keine Vergütung mehr erfolgt. Diese Regelung soll den Eigenverbrauch von Solarstrom weiter fördern und die Abhängigkeit von externen Stromanbietern verringern.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Unterstützung für lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG). Diese bieten den Vorteil, dass erzeugter Solarstrom zu einem vorab festgelegten Preis innerhalb einer Gemeinde oder eines Quartiers vermarktet werden kann, ohne den Umweg über das öffentliche Stromnetz gehen zu müssen. Der neue Rabatt von 40% auf die Netznutzungskosten für den in einer LEG erzeugten Strom verbessert die Attraktivität solcher Modelle und schafft Planungssicherheit für die Beteiligten. Gleichzeitig fördert diese Regelung eine dezentrale Energieversorgung, die auch in Bezug auf die Nachhaltigkeit und Versorgungssicherheit einen wesentlichen Beitrag leisten kann.

Batteriespeicher und Flexibilitätsregelungen: Ein weiterer Schritt in die Zukunft

Mit den neuen Regelungen wird auch die Nutzung von Batteriespeichern weiter ausgebaut. Solarstrom, der tagsüber produziert, aber nicht sofort verbraucht wird, kann nun in stationären Speichern oder Elektrofahrzeugen gespeichert werden, um später genutzt oder ins Netz eingespeist zu werden. Unter bestimmten Bedingungen können Batteriespeicher von der Netzentgeltpflicht befreit werden, was insbesondere die Speicherung von überschüssigem Strom fördert und gleichzeitig das Stromnetz entlastet. Diese Flexibilität bei der Speicherung und Einspeisung von Solarstrom ist ein entscheidender Faktor, um die Netze auch in Zeiten hoher Produktion stabil zu halten.
Zusätzlich erhalten Netzbetreiber nun die Möglichkeit, die Einspeiseleistung von Photovoltaikanlagen pro Anschluss zu begrenzen. Dies soll verhindern, dass die Netzinfrastruktur durch eine zu hohe Einspeisung überlastet wird. Betreiber von Anlagen, bei denen die Einspeisegrenze überschritten wird, haben Anspruch auf eine Entschädigung, was zu einem faireren Ausgleich zwischen den Interessen der Betreiber und der Netzbetreiber führt.

Die Umsetzung und der Blick nach vorne

Die neuen Regelungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft, nachdem das zweite Paket der Verordnungen zur Umsetzung des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien vom Bundesrat am 19. Februar 2025 verabschiedet wurde. Die Änderungen wurden schrittweise eingeführt, um der Branche genügend Zeit zu geben, sich anzupassen und die neuen Rahmenbedingungen zu integrieren. Das erste Paket trat bereits am 1. Januar 2025 in Kraft, während das zweite Paket mit den restlichen Neuerungen nun einen weiteren wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Energiewende darstellt.

Ein wichtiger Bestandteil der Reformen betrifft auch die Einführung flexibler Netznutzungstarife. Verbraucher und Solaranlagenbetreiber sollen Anreize erhalten, ihren Stromverbrauch an die aktuelle Netzbelastung anzupassen, etwa indem sie ihren Verbrauch in Spitzenzeiten reduzieren. Diese Anpassungen tragen nicht nur zur Entlastung der Netze bei, sondern könnten langfristig auch den Bedarf an teuren Netzausbauten verringern. Neue dynamische Tarife und differenzierte Netznutzungsgebühren ermöglichen es, auf aktuelle Netzengpässe zu reagieren und so eine effizientere Nutzung des Stromnetzes zu gewährleisten.

Fazit: Ein Schritt in die richtige Richtung

Mit diesen klaren und fortschrittlichen Regelungen wird der Ausbau der Photovoltaik in der Schweiz weiter gefördert und die Grundlage für eine nachhaltigere Energiezukunft geschaffen. Durch die Integration von Flexibilität, Speicherung und lokalen Gemeinschaften wird die Schweiz ein weiteres Stück unabhängiger von fossilen Energien und auf dem Weg zu einer sicheren und grünen Stromversorgung vorankommen. Die neuen Verordnungen bieten nicht nur den nötigen Rahmen für die Solarbranche, sondern schaffen auch für Verbraucher, Unternehmen und Investoren eine stabile und zukunftssichere Energieversorgung. Die nächsten Jahre versprechen eine spannende Entwicklung, die die Schweiz noch stärker als Vorreiter im Bereich erneuerbare Energien positionieren wird.

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